Mieterverein Fürstenfeldbruck und Umgebung e.V.
Drachenweg 1a, 82256 Fürstenfeldbruck
Montag - Mittwoch 14.00 Uhr - 19.00 Uhr

Unsere Leistungen

Leistungen des Mietervereins Fürstenfeldbruck

Unsere Leistungen im Überblick:

Wir stehen unseren Mitgliedern durch außergerichtliche Beratung bei allen mietrechtlichen Fragen zur Verfügung. So erteilen wir u.a. kostenlose Rechtsberatung in folgenden Angelegenheiten:

  • Mietverträge und Kündigungen
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Mieterhöhungen
  • Mietminderung
  • Kündigungsschutz
  • Untermiete
  • Schönheitsreparaturen
  • Tierhaltung
  • und vieles andere mehr

Selbstverständlich prüfen wir im Rahmen eines Beratungstermins auch Ihre eingereichten Unterlagen wie Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und dergleichen.

Die Beratung erfolgt außnahmslos durch Juristen des Vereins in den Räumlichkeiten der Geschäftsstelle. Alternativ kann - bei Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen - auch eine telefonische Beratung vereinbart werden. Eine vorherige telefonische Anmeldung ist erforderlich. Eine Beratung in schriftlicher Form kann grundsätzlich aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.


Wichtige Tipps bei persönlichen Beratungsterminen:

So klappt´s auch mit der Beratung:

Woche für Woche kommen über fünfzig Mitglieder zu persönlichen Beratungsgesprächen zum Mieterverein Fürstenfeldbruck und Umgebung e.V.

Sie möchten, dass Ihnen die Rechtsberater des Mietervereins möglichst gut bei ihren Mietproblemen helfen.

Das ist auch unser Ziel:
Unsere Rechtsberater in der Geschäftsstelle sind auf das Mietrecht spezialisierte Fachleute. Sie kennen nicht nur die bundesdeutsche Mietrechtssprechung, sondern vor allem die der Amtsrichter und der Richter des Landgerichtsbezirkes München.

Entscheidend für die Qualität der Beratung im Einzelfall ist, dass unsere Rechtsberater alle zur Beurteilung des Mietproblems notwendigen Fakten erfahren. Hier können und sollten Sie als Mitglied mithelfen, indem Sie die nachfolgenden Tipps beachten:

Bitte stets vollständige Mietunterlagen (dazu gehört immer der Mietvertrag!) zum Beratungstermin mitbringen. Sonst ist eine richtige Beratung oft nicht möglich. Auch beim zweiten oder dritten Beratungsgespräch braucht der Rechtsberater die vollständigen Unterlagen.

  1. Ihren gültigen Mietvertrag mit allen Anhängen
  2. Eine Kopie des Schreibens Ihres Vermieters beziehungsweise Ihrer Hausverwaltung bezüglich der Mieterhöhung/Nebenkostenerhöhung
  3. Eine Kopie der vorangegangenen Mieterhöhung
  1. Ihren gültigen Mietvertrag mit allen Anhängen
  2. Eine Kopie des Kündigungsschreibens Ihres Vermieters beziehungsweise Ihrer Hausverwaltung
  3. Unterlagen, welche für einen Härtefall-Widerspruch verwendet werden können.
  1. Ihren gültigen Mietvertrag mit allen Anhängen
  2. Die vollständige Abrechnung Ihres Vermieters beziehungsweise Ihrer Hausverwaltung
  3. Die abrechnungsrelevanten Belege/Rechnungen zur Abrechnungsauflistung Ihres Vermieters beziehungsweise Ihrer Hausverwaltung
  4. Die Betriebskostenabrechnung aus dem Vorjahr

Wichtig:

Solange die entsprechenden Unterlagen nicht vorliegen, kann keine rechtssichere Beratung sichergestellt und damit auch kein Termin vergeben werden.

Es empfiehlt sich für jeden Mieter, eine Akte (Ordner oder Hefter) für das Mietverhältnis anzulegen und sämtliche Mietunterlagen (z.B. Mietvertrag, Übergabeprotokoll) und den gesamten Schriftverkehr mit dem Vermieter chronologisch (d.h. nach dem Datum der Schreiben geordnet) abzulegen. Das erleichtert jede Rechtsberatung und verschafft Ihnen selbst stets einen guten Überblick.

Zeit ist Geld, sagt ein Sprichwort. Das gilt auch für die Beraterzeit. Deshalb sollten Sie dem Berater möglichst schnell und möglichst präzise die Frage stellen, um die es Ihnen geht. Am besten ist es, wenn Sie ihm gleich das letzte Schreiben des Vermieters aushändigen (z.B. das Kündigungsschreiben, die Nebenkostenabrechnung, die Mieterhöhung usw.). Unsere erfahrenen Berater werden Sie gegebenenfalls nach zusätzlichen, notwendigen Informationen fragen, wenn diese zur Beurteilung Ihres Mietproblems erforderlich sind.

Das ist selbstverständlich möglich. Doch Sie sollten uns dabei helfen, dass es nicht zu einem unzumutbaren Zeitdruck und damit zu einem auch für Sie unbefriedigenden Beratungsgespräch kommt. Denn die durchschnittliche Beratungszeit ist auf der Basis von Erfahrungswerten kalkuliert, die für 90 Prozent aller Beratungsfälle ausreicht. Wollen Sie mehrere Probleme ansprechen, sollten Sie das dem Rechtsberater von vornherein sagen. Er kann sich dann darauf einstellen und die Wichtigkeit der verschiedenen Probleme entsprechend berücksichtigen.

Wenn Sie z.B. wegen mehrerer Betriebskostenabrechnungen für unterschiedliche Jahre in die Beratung kommen wollen, ist es selbstverständlich auch möglich, sogenannte Doppeltermine zu vereinbaren. Weisen Sie schon bei der telefonischen Terminvereinbarung darauf hin, dass Sie einen Doppeltermin benötigen. Dann haben Sie und der Berater auf jeden Fall ausreichend Zeit, Ihre Mietprobleme zu erörtern und hoffentlich zu Ihrer Zufriedenheit zu lösen.

Abschließend noch eine Bitte: Bitte haben Sie Verständnis, dass der Berater im Interesse der Mitglieder, die nach Ihnen einen Termin vereinbart haben und auf eine Beratung warten, nicht lange überziehen kann.

Abschließend möchten wir Sie bitten, bereits für die telefonische Terminvereinbarung Ihre Mitgliedsnummer bereit zu haben. Dies erleichtert unseren Mitarbeiter/innen die exakte Zuordnung Ihrer Terminwünsche.

Jetzt telefonisch einen Beratungstermin vereinbaren:

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